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Diese Artikel sind erlaubnispflichtig im Sinne der Anlage 2 des WaffG und werden nur an Personen überlassen, die nachweislich über eine entsprechende Erlaubnis verfügen.
Diese Artikel fallen in den Anwendungsbereich des WaffG und werden nur an Personen überrlassen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Gefahrgutklasse 1.4
Achtung. Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.